10GB X2
Jetzt auch alle XENPAK, XFP und X2 Module mit 3 Jahren Garantie! Wir bieten Ihnen 10GB Module kompatibel für alle gängigen Hersteller, wie Cisco, HP, Extreme, Enterasys usw. Qualität - ab Lager verfügbar! Rufen Sie einfach an Tel. 0202/ 75 80 50
10GB XFP
Jetzt auch alle XENPAK, XFP und X2 Module mit 3 Jahren Garantie! Wir bieten Ihnen alle 10GB Module kompatibel für alle gängigen Hersteller, wie Cisco, HP, Extreme, Enterasys usw. Qualität - ab Lager verfügbar! Rufen Sie einfach an Tel. 0202/ 75 80 50
VLP RAM
Für viele Netzwerksysteme sind die räumlichen Platzverhältnisse bares Geld wert. Somit werden immer mehr flache (VLP) Very Low Profile Speichermodule eingesetzt. Der neu entstehende Raum verringert thermische Probleme oder kann auch für weitere Kapazitäten genutzt werden.
Flash Cards
Netram bieten Ihnen mit mit 15 jähriger Erfahung aus dem Flashkartenbereich eine breite Auswahl an Linear, ATA und SRAM Karten sowie OEM Compact Flash Karten, USB Sticks und SD Cards. Auch Bauformen wie PCMCIA, Mini Flash und SODIMM sind bei uns verfügbar.
SSD Disks
SMART Modular Technologies’ Xcel-10 2.5” SATA solid state drive (SSD) is a high performance, highly reliable storage solution for applications requiring both sequential and random I/O performance. Embedded applications found in industrial automation, transportation, medical, and telecommunications industries
AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen NetRam Memory
1. Allgemeines
Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen des Verkäufers liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde. Sie werden mit Vertragsabschluß, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als verbindlich anerkannt. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
2. Angebote und Vertragsschluß
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Systemdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3. Preise
Alle Preisangaben, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung, sind freibleibend. Für den Fall wesentlicher Änderungen der den Preis bestimmenden Faktoren vor endgültiger Abwicklung der Bestellung bleibt eine entsprechende Anpassung an diese Änderung vorbehalten. Alle Preise sind Nettopreise, die jeweilige Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Kosten für Verpackung, Versand, etwaige Zollkosten und sonstigen Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Liefermenge
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
5. Versand, Liefer- und Leistungszeit
Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt, soweit nicht besonders schriftlich vereinbart, dem Verkäufer vorbehalten. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen, politische Ereignisse und so weiter -, auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer hat kein Recht auf Rücktritt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung, Wandlung oder Minderung. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, vom Verkäufer eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu verlangen. In diesem Fall erheben die Kaufvertragsparteien gegenseitig keinerlei Ansprüche.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers oder Lieferanten unmöglich wird oder sich verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
7. Annahmeverzug
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder unterläßt er bei Abrufverträgen den Abruf innerhalb des vereinbarten Zeitraumes, so ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzen einer Nachfrist von 3 Tagen Vorkasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
8. Untersuchungspflicht, Mängelrügen
Mängelrügen wegen Schlecht- , Falsch- oder Minderlieferungen sind dem Verkäufer unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln gelten dieselben Fristen, gerechnet von der Entdeckung des Mangels an. Der Zeitpunkt der Entdeckung ist zugleich mit der Mängelrüge nachzuweisen. Die gelieferte Ware ist am Empfangsort sofort nach Erhalt zu untersuchen. Wenn die Untersuchung aufgrund der Beschaffenheit der Ware durch Probe und augenscheinlich nicht ohne weiteres erfolgen kann, hat der Käufer entsprechende Stichproben auf seine Kosten von sachkundiger Stelle untersuchen zu lassen und etwaige Mängel sofort innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Ein Zurückweisen der Ware ist unstatthaft. Der Käufer hat bei Vorliegen eines Mangels lediglich Anspruch auf Nachlieferung. Ansprüche auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Bei Teillieferungen gelten diese Bestimmungen jeweils von der Teillieferung ab.
9. Gewährleistung
Da der Verkäufer selbst in der Regel nicht Hersteller der gelieferten Ware ist, gelten die Gewährleistungsfristen, die der jeweilige Hersteller dem Verkäufer gegenüber einräumt. Für alle übrigen Fälle gilt die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Diese ist eine Verjährungsfrist. Bei begründeter Mängelrüge leisten die Lieferanten des Verkäufers im Regelfalle nach ihrer Wahl Ersatz oder erteilen Gutschrift. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, Haftung für Folgeschäden, sowie Ansprüche auf Wandlung und Minderung entfallen, unabhängig um welche Art von Mangel es sich handelt. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Käufer, daß das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäuferstehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Ware und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
10. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist per Nachnahme oder sofort netto ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer und Verzugsschadenersatz zu verlangen. Im Falle des Verzuges ist der Verkäufer darüber hinaus berechtigt, weitere Teillieferungen zu verweigern oder hierfür Vorkasse zu verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, im Wege des Kontokorrent Zahlungen mit dessen älteren Schulden zu verrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten. Der Verkäufer kann auch Vorkasse verlangen bei Zahlungseinstellung, Beantragung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens. Der Käufer ist nur berechtigt, mit rechtskräftig festgestellten oder vom Verkäufer unbestrittenen Zahlungsansprüchen aufzurechnen. Unter den gleichen Voraussetzungen steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht zu. Wechsel- und Scheckannahme gelten vor Einlösung nicht als Erfüllung. Die Zahlung durch Scheck oder Überweisung in Verbindung mit der Verwendung eines Wechsels zum Selbstdiskont ist erst Erfüllung, wenn der Käufer den Wechsel eingelöst hat.
11. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren sowie an den aus deren Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen bis zur vollständigen Tilgung aller ihm aus Geschäftsverbindungen zu dem Käufer zustehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Waren und der aus ihrer Verarbeitung entstehenden Sachen jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebesberechtigt. Der Käufer tritt dem Verkäufer schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Satz I. Der Käufer ist zum Einzug der dem Verkäufer abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerrufen hat. Die Einzugsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Der Käufer hat auf Verlangen des Verkäufers unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder über die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen ist der Käufer nicht berechtigt. Er hat dem Verkäufer jede Beeinträchtigung der Rechte an der im Eigentum des Verkäufers stehenden Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Verkäufer verpflichtet sich, das ihm zustehende Eigentum an den Waren und an ihn abgetretene Forderungen auf Verlangen des Käufers an diesen zu übertragen, wenn und soweit deren Wert der dem Verkäufer zustehenden Forderung um 20 % übersteigt.
12. Auftragsannullierung
Auftragsannullierungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Verkäufers.
13. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt. Im Höchstfall ist der einfache Warenwert zur Zeit der Lieferung zu ersetzen.
14. Unwirksame Bedingungen
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- oder Lieferbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
15. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort
Auf Verträge des Verkäufers findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Sitz des Verkäufers. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Wuppertal ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
16. Reparaturen
Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten. Reparaturen erfolgen ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht vorliegt. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt im Ermessen des Verkäufers. Kosten für den Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden. Auf die Ziffern 5 und 6 der Bedingungen wird verwiesen. Auslieferungen von Reparaturgeräten erfolgt nur gegen sofortige Bezahlung.
17. Absatzbindung
Bei Bezug von Erzeugnissen, für die Absatzbindung besteht, gelten außer diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen die besonderen Bedingungen des betreffenden Herstellers, die bei uns zur Einsichtnahme vorliegen. Der Kunde ist verpflichtet, sich vom Inhalt dieser Bedingungen Kenntnis zu verschaffen. Sämtliche Produkte, welche den Embargo-Bedingungen unterliegen, dürfen unter keinen Umständen exportiert werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen ist strafbar.
18. Export
Die gelieferten Waren unterliegen deutschen und amerikanischen Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen. Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit Zustimmung des Bundesausfuhramtes möglich. Der Käufer ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmung bis zum Endverbraucher verantwortlich. Der Käufer ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr -, der beim Verkäufer aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Käufers zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen. Jegliche Haftung des Verkäufers aus den Folgen der Angaben des Käufers hierzu ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers vorliegt.
19. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft und im Wechsel- und Scheckverfahren ist Sitz des Verkäufers. Hat ein Käufer seinen Sitz im Ausland, bestätigt er diese Gerichtsstandsvereinbarung schriftlich. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.





